Kompetent
Strategisch
Zielorientiert
Ihr Partner im Arbeits-, Zivil-, Bank- & Kapitalmarktrecht
Vertrauen Sie auf meine
spezialisierte Rechtsberatung
Aufgewachsen in Baden-Baden, führte mich mein Weg zum Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an die renommierten Universitäten von Würzburg und Heidelberg. An der juristischen Fakultät Heidelberg legte ich erfolgreich meinen Magister Iuris ab. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war ich in führenden deutschen Verbraucherkanzleien tätig. Dort spezialisierte ich mich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Als selbstständiger Rechtsanwalt stelle ich Ihnen nun diese Expertise zur Verfügung. Mit der strategischen Erfahrung aus Großkanzleien und dem persönlichen Engagement eines unabhängigen Anwalts.
Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen.

Kompetente Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Arbeitsrecht
Arbeits- & Aufhebungsverträge
Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsvertrag und Verhandlung von Abfindungen.
Kündigung & Abmahnung
Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen oder Kündigungen außergerichtlich und gerichtlich.
Unterstützung für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Bankrecht
Vorfälligkeitsentschädigung
Prüfung von unzulässigen Gebühren bei Immobiliendarlehen.
Darlehensverträge
Prüfung von Widerrufsbelehrungen und Kündigungsmöglichkeiten von Darlehensverträgen.Schadensersatzansprüche
Prüfung von Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern der Bank oder des Finanzdienstleisters.
Betrug & Phishing
Durchsetzung von Rückbuchung bei unautorisierten Zahlungen.

Zivilrecht
Verträge
Prüfung und Gestaltung von Verträgen.
Vertragsrechte
Durchsetzung vertraglicher Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich.
Forderungsmanagement
& Anwaltsinkasso
Durchsetzung Ihrer Forderungen von Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.

Vereinbaren Sie einen Termin
Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass die Inanspruchnahme des gebuchten Beratungstermins kostenpflichtig ist. Für die anwaltliche Erstberatung wird ein Honorar in Höhe von 222 € brutto fällig.
Durch die Bestätigung des Termins kommt eine entsprechende Vergütungsvereinbarung zustande.
Die Beratungsgebühr wird auf eine mögliche außergerichtliche Geschäftsgebühr angerechnet.
